- Das IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung
EMCS (Excise Movement and Control System) ist das EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.
EMCS wird das papiergestützte Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zwischen mehreren Mitgliedstaaten mit BVD (Begleitendes VerwaltungsDokument) zum 1. Januar 2011 durch ein elektronisches Verfahren mit e-VD (elektronisches VerwaltungsDokument) ersetzen.
Auf die Beförderung von Kaffee und Alkopops unter Steueraussetzung findet das EMCS keine Anwendung, hierfür ist weiterhin ein papiergestütztes Verfahren anzuwenden.
Für die Beförderung aller übrigen Verbrauchsteuerprodukte
Die TE ConSoft GmbH zählt zu den Unternehmen, die eine solche Softwarelösung zur Verbrauchsteuerverwaltung und Kommunikation mit dem EMCS-System der Zollverwaltung entwickelt und zertifiziert. Die Softwarelösung TECS A&V - EMCS umfaßt alle Verfahren, die mit dem EMCS-Verfahren verarbeitet werden können und wird kontinuierlich an alle Änderungen und gesetzlich vorgeschriebenen Erweiterungen des EMCS-Verfahrens angepaßt.
In Deutschland müssen ab dem 1. April 2010 zunächst elektronisch eröffnete Beförderungen unter Steueraussetzung lediglich elektronisch mittels EMCS beendet werden.
Erst ab dem 1. Januar 2011 müssen alle innergemeinschaftlichen Beförderungen unter Steueraussetzung im EMCS eröffnet und beendet werden.
Alle Beteiligten:Voraussetzungen
Um mit dem IT-System EMCS elektronisch EDIFACT-Nachrichten austauschen zu können, bedarf es der vorherigen Anmeldung mit folgenden Angaben:
Die für die Anmeldung erforderlichen Vordrucke
sind im Formularcenter zum Download veröffentlicht und werden Ihnen vorausgefüllt durch die TE ConSoft GmbH nach erfolgtem Auftragseingang zur Verfügung gestellt.
Für die Teilnahme am EMCS ist eine Zollnummer oder eine EORI-Nummer derzeit nicht erforderlich.
Die BIN (Beteiligten IdentifikationsNummer) ersetzt in der Kommunikation mit dem IT-Verfahren EMCS mittels Teilnehmer-Schnittstelle die handschriftliche Unterschrift. Jeder, der am entsprechenden elektronischen Datenaustausch teilnehmen möchte, benötigt eine BIN.
In Verbindung mit der Verbrauchsteuernummer ist so eine eindeutige Identifizierung des Teilnehmers im EMCS möglich.
Die BIN kann mit dem Vordruck 033089 ("BIN-Antrag") bei der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - Asylstraße 17, 92637 Weiden beantragt werden. Die Vergabe der BIN an die Teilnehmer/IT-Dienstleister erfolgt durch das IWM Zoll.
Eine eventuell vorhandene BIN für das IT-Verfahren ATLAS kann für EMCS nicht genutzt werden.
Weitere Informationen
Die wichtigsten Informationen zur Teilnahme am IT-System EMCS sind im Merkblatt für Teilnehmer enthalten. Das Merkblatt für Teilnehmer beschreibt den Nachrichtenaustausch und die Nachrichtenabläufe eines Beförderungsverfahrens unter Steueraussetzung im IT-System EMCS. Daneben werden die allgemeinen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am EMCS aufgeführt sowie das Test- und Zertifizierungsverfahren dargestellt.Das Merkblatt für Teilnehmer und das EDIFACT-Implementierungshandbuch stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.
Vorgehen bei Systemausfällen
Für den Fall eines Systemausfalls bzw. des Ausfalls des Kommunikationswegs wurden verschiedene Verfahrensweisen festgelegt. Soweit Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung während eines Systemausfalls durchgeführt werden müssen, wird der Datenaustausch über das EMCS aufgeschoben und in der Regel vorübergehend durch papiergestützte Verfahren ersetzt. Nach der Wiederverfügbarkeit des Systems sind die entsprechenden Meldungen im EMCS jedoch nachzuerfassen