ATLAS - Das IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung

EMCS (Excise Movement and Control System) ist das EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

EMCS wird das papiergestützte Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zwischen mehreren Mitgliedstaaten mit BVD (Begleitendes VerwaltungsDokument) zum 1. Januar 2011 durch ein elektronisches Verfahren mit e-VD (elektronisches VerwaltungsDokument) ersetzen.

Auf die Beförderung von Kaffee und Alkopops unter Steueraussetzung findet das EMCS keine Anwendung, hierfür ist weiterhin ein papiergestütztes Verfahren anzuwenden.

Für die Beförderung aller übrigen Verbrauchsteuerprodukte

wird EMCS anzuwenden sein. Eine verpflichtende Teilnahme am EMCS für Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (ausgenommen Kaffee und Alkopops) im Steuergebiet ist ab dem 1. Januar 2012 beabsichtigt.

Die TE ConSoft GmbH zählt zu den Unternehmen, die eine solche Softwarelösung zur Verbrauchsteuerverwaltung und Kommunikation mit dem EMCS-System der Zollverwaltung entwickelt und zertifiziert. Die Softwarelösung TECS A&V - EMCS umfaßt alle Verfahren, die mit dem EMCS-Verfahren verarbeitet werden können und wird kontinuierlich an alle Änderungen und gesetzlich vorgeschriebenen Erweiterungen des EMCS-Verfahrens angepaßt.

In Deutschland müssen ab dem 1. April 2010 zunächst elektronisch eröffnete Beförderungen unter Steueraussetzung lediglich elektronisch mittels EMCS beendet werden.

Erst ab dem 1. Januar 2011 müssen alle innergemeinschaftlichen Beförderungen unter Steueraussetzung im EMCS eröffnet und beendet werden.

Alle Beteiligten:
sowie die an der innergemeinschaftlichen Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung teilnehmen wollen, müssen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen das EMCS anwenden. Dazu ist keine gesonderte Erlaubnis oder Bewilligung  erforderlich. Die im Bereich der übrigen Verbrauchsteuerarten vor dem 1. April 2010 erteilten Erlaubnisse gelten widerruflich bis zum 31. Dezember 2010 fort. Die neuen Erlaubnisse müssen beim zuständigen Hauptzollamt, auch für die neue Rechtsperson des registrierten Versenders (ab dem 1. April 2010), rechtzeitig beantragt werden.

Realisiert wird das EMCS im Rahmen eines EU-Projektes, bei dem alle Mitgliedstaaten eigene IT-Anwendungen entwickeln und über eine Schnittstelle bei der Europäischen Kommission verfahrensbezogene Vorgangsdaten austauschen.


Vorteile

Das Verfahren der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung wird durch EMCS vereinfacht und schneller und effektiver
abgewickelt. Durch eine automatisierte Prüfung der Angaben im Entwurf des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) wird das Risiko, aufgrund von falschen Angaben nicht bezugsberechtigte Personen zu beliefern, verringert. Darüber hinaus ist weniger Papier und damit auch weniger Verwaltungsaufwand bei allen Beteiligten erforderlich, da lediglich ein einfacher Ausdruck des e-VD während der Beförderung mitgeführt werden muss. Auch durch die elektronische Erfassung und Übermittlung von Eingangsmeldungen durch den jeweiligen Empfänger wird eine schnellere und sicherere Abwicklung des Verfahrens und damit eine zügigere Freigabe der Einzelsicherheit ermöglicht.

Voraussetzungen

Um mit dem IT-System EMCS elektronisch EDIFACT-Nachrichten austauschen zu können, bedarf es der vorherigen Anmeldung mit folgenden Angaben:

Die für die Anmeldung erforderlichen Vordrucke 

sind im Formularcenter zum Download veröffentlicht und werden Ihnen vorausgefüllt durch die TE ConSoft GmbH nach erfolgtem Auftragseingang zur Verfügung gestellt.

Für die Teilnahme am EMCS ist eine Zollnummer oder eine EORI-Nummer derzeit nicht erforderlich.

Die BIN (Beteiligten IdentifikationsNummer) ersetzt in der Kommunikation mit dem IT-Verfahren EMCS mittels Teilnehmer-Schnittstelle die handschriftliche Unterschrift. Jeder, der am entsprechenden elektronischen Datenaustausch teilnehmen möchte, benötigt eine BIN.

In Verbindung mit der Verbrauchsteuernummer ist so eine eindeutige Identifizierung des Teilnehmers im EMCS möglich.

Die BIN kann mit dem Vordruck 033089 ("BIN-Antrag") bei der Bundesfinanzdirektion Südost - Dienstort Weiden - Asylstraße 17, 92637 Weiden beantragt werden. Die Vergabe der BIN an die Teilnehmer/IT-Dienstleister erfolgt durch das IWM Zoll.

Eine eventuell vorhandene BIN für das IT-Verfahren ATLAS kann für EMCS nicht genutzt werden.

Weitere Informationen

Die wichtigsten Informationen zur Teilnahme am IT-System EMCS sind im Merkblatt für Teilnehmer enthalten. Das Merkblatt für Teilnehmer beschreibt den Nachrichtenaustausch und die Nachrichtenabläufe eines Beförderungsverfahrens unter Steueraussetzung im IT-System EMCS. Daneben werden die allgemeinen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am EMCS aufgeführt sowie das Test- und Zertifizierungsverfahren dargestellt.

Das Merkblatt für Teilnehmer und das EDIFACT-Implementierungshandbuch stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

Vorgehen bei Systemausfällen

Für den Fall eines Systemausfalls bzw. des Ausfalls des Kommunikationswegs wurden verschiedene Verfahrensweisen festgelegt. Soweit Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung während eines Systemausfalls durchgeführt werden müssen, wird der Datenaustausch über das EMCS aufgeschoben und in der Regel vorübergehend durch papiergestützte Verfahren ersetzt. Nach der Wiederverfügbarkeit des Systems sind die entsprechenden Meldungen im EMCS jedoch nachzuerfassen